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Ich gestehe, ich bin eine Kopplerin

5. September 2014/8 Kommentare/in Texttipp /von A. Görsch

Im Deutschen darf man Wörter hemmungslos verbinden. Mein Lieblingsbeispiel ist immer noch die Kleintierkadaversammelstelle. Leider habe ich dieses Wortungeheuer vor der Handykamerazeit gesehen, wahrscheinlich ist es inzwischen ausgestorben. Deshalb kann ich kein Beweisfoto liefern.

Wie sieht es mit (heutigen ;-)) Begriffen aus, bei denen das Zusammensetzen komisch aussieht? Beispielsweise beim „DINA4Blatt“? Hier wird durchgekoppelt, das bedeutet: Man verbindet zusammengehörende Wörter mit einem oder mehreren Bindestrichen, dazwischen steht kein Leerzeichen. Beispiele sind das DIN-A4-Blatt, Preis-Leistungs-Verhältnis, der 20-Euro-Gutschein, das Kurt-Schwitters-Gymnasium oder Vitamin-B-haltig.

Anführungszeichen sind auch möglich

Wird der Begriff zu unübersichtlich, kann er auch in Anführungszeichen gesetzt und das gesamte Konstrukt mit einem Bindestrich verbunden werden: die „10 Jahre Grundschule Schiller“-Feier, statt: die 10-Jahre-Grundschule-Schiller-Feier.

Hat man einen Begriff, der aus einem substantivierten Infinitiv und mehreren anderen Wörtern besteht, wird das ganze Konstrukt durchgekoppelt: das Nicht-aus-dem-Bett-Kommen. Das erste Wort (hier: nicht) wird dann wie das letzte Wort (hier: kommen) großgeschrieben.

Bleibt ein Begriff übersichtlich, wie oben die Handykamerazeit, wird nicht durchgekoppelt. Über Übersichtlichkeit kann man streiten, deshalb wäre auch die Handykamera-Zeit möglich. Nicht möglich aber ist die Handykamera Zeit.

Begriffe, die aus zwei deutschen Wörtern zusammengesetzt werden, gelten als übersichtlich. Deshalb bekommen die keinen Bindestrich, sondern werden nur zusammengeschrieben: Buchstabensuppe, Industriebranche.

Merken kann man sich: Was zusammengehört, gehört auch optisch zusammen – entweder mit einem oder mehreren Bindestrichen oder durch einfaches Zusammenschreiben.

Wer mehr darüber lesen möchte: Im Duden 9, „Richtiges und gutes Deutsch“, findet man weitere Ausführungen unter den Stichwörtern Bindestrich und Kompositum.

Schlagworte: Bindestrich, Rechtschreibung, Werbelektorat, Zeichensetzung
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8 Antworten
  1. Katja Rosenbohm
    Katja Rosenbohm sagte:
    12. September 2014 um 11:39

    Liebe Andrea, danke für diesen Beitrag! Gerade beim Thema Durchkopplung scheinen häufig aus Unsicherheit (welche Begriffe müssen, welche dürfen und welche sollten nicht gekoppelt werden) oder Unwissenheit viele Fehler gemacht zu werden, so meine Erfahrung.

    Antworten
    • Andrea Görsch
      Andrea Görsch sagte:
      12. September 2014 um 12:05

      Sehr gerne und selbst danke ;-)

      Antworten
  2. Arno Nym
    Arno Nym sagte:
    7. Oktober 2019 um 03:09

    Das Koppeln via Anführungszeichen ist offiziell nicht erlaubt und standardsprachlich somit falsch. Innerhalb von Begriffen dürfen nur in Ausnahmefällen Anführungszeichen stehen. Bindestriche sind und waren immer schon das Kopplungsinstrument der Wahl. Da ist etwa der Duden auch eindeutig. Woher haben Sie anderslautende Infos?

    Antworten
    • Schreiberine
      Schreiberine sagte:
      8. Oktober 2019 um 19:59

      Wie geschrieben: Duden, Band 9, Das Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle, Stichwort: Bindestrich, 3.1 (Beispiel „25 Jahre CCI“-Feier), oder 5.3 (Beispiel „Lady Gaga“-Fanklub).

      Antworten
      • Arno Nym
        Arno Nym sagte:
        9. Oktober 2019 um 14:52

        Dann widerspricht sich der Duden selbst, denn normalerweise sagt er unmissverständlich, dass ein Bindestrich gesetzt werden muss (!), wenn „die Zusammensetzungen mit (einzelnen) Buchstaben, Ziffern oder Abkürzungen gebildet werden und wenn es sich um mehrteilige Zusammensetzungen mit Wortgruppen handelt“:
        https://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/bindestrich
        Anführungszeichen dürfen zudem nur in wenigen Ausnahmefällen innerhalb einer Wortverbindung stehen:
        https://shop.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/anfuehrungszeichen
        Die vor allem medial inzwischen durchgesetzte Unart, fast alles mit Anführungszeichen anstelle von durchkoppelnden Bindestrichen zu versehen, ist sicherlich nicht im Sinne des Duden oder Rechtschreibrates. Andernfalls wäre es in den amtlichen Regelwerken ausdrücklich als zulässige Alternative vermerkt.
        Standard- und fachsprachlich wäre daher immer eine klassische Durchkopplung mit Bindestrichen anzuraten. Oder zumindest der Hinweis, dass Anführungszeichen für diesen Zweck umstritten und keineswegs hochoffiziell zugelassen sind.

        Antworten
        • Schreiberine
          Schreiberine sagte:
          9. Oktober 2019 um 15:23

          Der Duden widerspricht sich gelegentlich selbst. :-) Das mag vielleicht auch daran liegen, dass Sprache lebt und sich weiterentwickelt.

          Antworten
          • Arno Nym
            Arno Nym sagte:
            8. November 2019 um 14:43

            Ich hatte zwischenzeitlich eine Anfrage an die Duden-Redaktion geschickt und nun eine Antwort erhalten:
            » „Lady Gaga“-Fanclub ist ein spezieller Fall: Normalerweise besteht zwar bei Wortgruppen Durchkopplungspflicht, in diesem Fall gilt aber „Lady Gaga“ durch die Anführungszeichen als einzelnes Wort. Deshalb muss es nicht heißen „Lady-Gaga“-Fanclub. Das gilt auch für „Harry Potter“-Roman. Eine spezielle Empfehlung gibt es seitens des Dudens nicht, beides, also Harry-Potter-Roman und „Harry Potter“-Roman, ist legitim.«
            Ich gebe mich diesbezüglich also vorerst geschlagen. ;-) Aber angesichts oben genannter Durchkopplungsregel werde ich meinen Kunden weiterhin raten, auf Binnen-Anführungszeichen zu verzichten. Finde ich stilistisch und hinsichtlich des Leseflusses besser.

          • Schreiberine
            Schreiberine sagte:
            8. November 2019 um 15:06

            Danke, dass Sie so hartnäckig waren und höchstoffiziell bestätigen ließen, dass beides möglich ist. Wie ich das ja auch in meinem Beitrag geschrieben habe. ;-) In der Regel ist mir die gekoppelte Version auch lieber.
            Gruß – Andrea Görsch

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