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Glückskeks auf dem steht: Ein Problem löst sich in Nichts auf - mit einem falschen, großgeschriebenen Nichts.

Über das Nichts und nichts

23. Juni 2015/3 Kommentare/in Texttipp /von A. Görsch

Letztens knabberte ich auf Twitter an einem Glückskeks und warf einige Krümelchen davon in meine Timeline. Um das kleine Zettelchen entspann sich eine fröhliche Zwitscherei, deshalb schreibe ich heute über „das Nichts“ und „nichts“. Rein rechtschreiblich natürlich. Kleine Ergänzung: Heute bin ich nicht mehr auf X. Folgen Sie mir einfach auf LinkedIn oder Mastodon.

Glückskeks auf dem steht: Ein Problem löst sich in Nichts auf - mit einem falschen, großgeschriebenen Nichts.

(Foto: Andrea Görsch)

Das erfahren Sie in diesem Beitrag

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  • a) Das Wort „Nichts“ wird großgeschrieben,
  • b) Das Wort „nichts“ wird kleingeschrieben,
  • c) Getrennt- und Zusammenschreibung von „nichts“
  • Als Regel können Sie sich merken:

a) Das Wort „Nichts“ wird großgeschrieben,

wenn es substantiviert wird. Das können Sie an dem bestimmten oder unbestimmten Artikel davor erkennen:
– Er steht vor dem Nichts.
– Er tauchte aus dem Nichts auf.
– Er war ein Nichts.

Die Artikel dem und ein zeigen Ihnen an, dass in diesem Fall Nichts großgeschrieben werden muss.

b) Das Wort „nichts“ wird kleingeschrieben,

wenn es im Sinne von „keine Sache / nicht etwas“ verwendet wird:
– Er steht ihm in nichts nach.
– Er macht viel Lärm um nichts.
– Er löste sich in nichts auf.

Ein Blick auf mein Foto zeig: Auch Glückskekse mögen ein Werbelektorat. Falls Sie also im Glückskekse-Business unterwegs sind, melden Sie sich einfach bei mir.

Folgende Wortkombinationen schreibt man ebenfalls klein:
– gar nichts, zu nichts
– alles oder nichts
– mir nichts, dir nichts
– um nichts und wieder nichts
– von nichts kommt nichts

c) Getrennt- und Zusammenschreibung von „nichts“

Blicken wir noch schnell auf die Getrennt- und Zusammenschreibung dieses Wortes. Tritt „nichts“ zusammen mit Verben auf, wird diese Fügung getrennt geschrieben:
– Er wird nichts sagen.
– Er soll nichts merken.
– Er darf nichts ahnen.

Tritt das Verb als Partizip I auf, kann es getrennt oder zusammengeschrieben werden. Hier folge ich jeweils der Duden-Empfehlung:
– Er trug einen nichtssagenden Gesichtsausdruck.
– Er war wirklich ein nichts ahnender Gast.

Folgende Wortfügungen werden immer zusammengeschrieben:
– nichtsdestotrotz
– nichtsdestoweniger

Als Regel können Sie sich merken:

– Tritt ein „Nichts“ mit einem Artikel auf, schreibt es sich groß.
– Tritt „nichts“ mit einem Verb auf, schreibt es sich getrennt.
– Tritt „nichts“ mit einem Partizip auf, ist beides möglich.

Wie immer bei Zweifelsfällen hilft die Duden-Website oder die Fachfrau Ihres Vertrauens weiter. Haben Sie eine Frage zu nichts? Schreiben Sie sie in den Kommentar.

Schlagworte: Rechtschreibung
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Erschrecken oder erschrocken?
3 Antworten
  1. Ralf
    Ralf sagte:
    21. November 2020 um 20:52

    Danke für nichts.

    Antworten
  2. Evi1M4chine
    Evi1M4chine sagte:
    18. Oktober 2023 um 23:07

    Einmal flog Dagobert Duck mit Daniel Düsentrieb ans Ende des Universums, um dahinter etwas Nichts zu ergattern. Da er nun Nichts hatte, mußte er auch keine Steuern zahlen! Jeder wolle sein Nichts haben! Daher mußte er nichts in einen Safe einsperren. Aber er konnte auch Nichts an Andere verkaufen. Die damit auch keine Steuern mehr zahlen mußten.
    Doch eines Tagen stahlen die Panzerknacker sein Nichts!
    Onkel Dagobert war außer sich, denn nun mußte er wieder Steuern zahlen; und wollte die Jungs hinter Gitttern sehen!
    Aber das ging nicht… denn sie hatten ja Nichts geklaut! 🤣

    [Eine der besten Geechichten meiner Kindheit! :]

    Antworten
    • A. Görsch
      A. Görsch sagte:
      19. Oktober 2023 um 15:00

      :-)

      Antworten

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