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Glückskeks auf dem steht: Ein Problem löst sich in Nichts auf - mit einem falschen, großgeschriebenen Nichts.

Über das Nichts und nichts

23. Juni 2015/1 Kommentar/in Texten /von A. Görsch

Letztens knabberte ich auf Twitter an einem Glückskeks und warf einige Krümelchen davon in meine Timeline. Um das kleine Zettelchen entspann sich eine fröhliche Zwitscherei, deshalb schreibe ich heute über „das Nichts“ und „nichts“. Rein rechtschreiblich natürlich.

Glückskeks auf dem steht: Ein Problem löst sich in Nichts auf - mit einem falschen, großgeschriebenen Nichts.

(Foto: Andrea Görsch)

Das erfahren Sie in diesem Beitrag

  • a) „Nichts“ wird großgeschrieben,
  • b) „nichts“ wird kleingeschrieben,
  • c) Getrennt- und Zusammenschreibung von „nichts“
  • Als Regel können Sie sich merken:

a) „Nichts“ wird großgeschrieben,

wenn es substantiviert wird, was man an dem bestimmten oder unbestimmten Artikel davor erkennen kann:
– Er steht vor dem Nichts.
– Er tauchte aus dem Nichts auf.
– Er war ein Nichts.

b) „nichts“ wird kleingeschrieben,

wenn es im Sinne von „keine Sache / nicht etwas“ verwendet wird:
– Er steht ihm in nichts nach.
– Er macht viel Lärm um nichts.
– Er löste sich in nichts auf.
(Merke: Auch Glückskekse mögen ein Werbelektorat.)

Folgende Wortkombinationen schreibt man ebenfalls klein:
– gar nichts, zu nichts
– alles oder nichts
– mir nichts, dir nichts
– um nichts und wieder nichts
– von nichts kommt nichts

c) Getrennt- und Zusammenschreibung von „nichts“

Tritt „nichts“ zusammen mit Verben auf, wird diese Fügung getrennt geschrieben:
– Er wird nichts sagen.
– Er soll nichts merken.
– Er darf nichts ahnen.

Tritt das Verb als Partizip I auf, kann es getrennt oder zusammengeschrieben werden, hier folge ich jeweils der Duden-Empfehlung:
– Er trug einen nichtssagenden Gesichtsausdruck.
– Er war wirklich ein nichts ahnender Gast.

Folgende Wortfügungen werden zusammengeschrieben:
– nichtsdestotrotz
– nichtsdestoweniger

Als Regel können Sie sich merken:

– Tritt ein „Nichts“ mit einem Artikel auf, schreibt es sich groß.
– Tritt „nichts“ mit einem Verb auf, schreibt es sich getrennt.
– Tritt „nichts“ mit einem Partizip auf, ist beides möglich.

Wie immer bei Zweifelsfällen hilft die Duden-Website oder die Fachfrau Ihres Vertrauens weiter.

Schlagworte: Rechtschreibung
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1 Antwort
  1. Ralf
    Ralf sagte:
    21. November 2020 um 20:52

    Danke für nichts.

    Antworten

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