Nur acht Prozent der Deutschen nutzen Emojis äußerst selten oder kaum. Das sagt jedenfalls eine Studie des Digitalverbandes Bitkom aus dem Jahr 2024. Auch im Berufsleben tauchen die kleinen Zeichen vermehrt auf. Deswegen gebe ich Ihnen 5 Tipps für die Nutzung von Emojis im Job. So kommunizieren Sie sympathisch und professionell mit Emojis – und ein klein wenig Nerdwissen ist auch dabei.
Noch eine Zahl: Immerhin knapp ein Drittel der Deutschen nutzen Emojis auch im beruflichen Kontext. Ein Vorteil der kleinen Zeichen ist klar: Scheinbar harte Worte lassen sich durch einen Emoji verfreundlichen.
Tipp 1: Vermeiden Sie Emojis im Erstkontakt
Auch wenn die kleinen Zeichen praktisch sind: Im beruflichen Erstkontakt sind sie fehl am Platz. Erst wenn man einige Male gemailt oder geschrieben hat, sollten Emojis genutzt werden.
Tipp 2: Verwenden Sie nur eindeutige Emojis
Emojis werden etwa in Verschwörungsgeschichten auch als Codes eingesetzt. Nutzen Sie deshalb nur Emojis, die eindeutig sind. Recherchieren Sie etwa hier, ob das von Ihnen genutzte Emoji auch die von Ihnen gemeinte Bedeutung hat.
Tipp 3: Emojis ersetzen keine Worte
Emojis sollten im beruflichen Kontext eine Botschaft unterstützen, sie aber nicht ersetzen. Dafür lassen sie zu viel Raum für Interpretationen – gerade für Menschen, die Emojis nicht ständig nutzen.
Tipp 4: Nerdwissen: Emojis ersetzen kein Satzzeichen
Wenn das Emoji sich auf einen ganzen Satz bezieht, sollte es im Anschluss an den Satz platziert werden.
Beispiel: Nichts für ungut, so ist es korrekt. 😀
Möchten Sie ein Emoji im Satzinneren setzen, bietet es sich an, es in die Satzstruktur zu integrieren.
Beispiel: Ich bin sicher 😀, Sie verstehen das.
Tipp 5: Setzen Sie Emojis sparsam ein
Ein, maximal zwei Emojis genügen in einer geschäftlichen E-Mail. Wenn Sie die kleinen Zeichen sehr lieben, bringen Sie diese besser im privaten Kontext unter.
Emojis sind nun offiziell
Wie wichtig Emojis im Berufsleben geworden sind, zeigt sich auch daran, dass seit einigen Jahren ein Absatz dazu in der DIN 5008 steht. Diese Norm regelt die „Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Informationsverarbeitung“.
Die DIN 5008 regelt die einheitliche Gestaltung von Schriftstücken. Dazu gehören auch Geschäftsbriefe oder E-Mails im beruflichen Kontext. Cool, dass sich nun ein kleiner Absatz dieser DIN mit Emojis befasst. 😎
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